3.3 An der Anhörung vom 4. Dezember 2020 führte Klinikarzt Dr. D.________ aus, dass der Klinikeintritt wegen des sehr akuten Suizidversuchs erfolgt sei; subakut habe gefährliches Verhalten im Hinblick auf die Nichteinnahme der Medikamente, den Drogenkonsum sowie anderes, sexuell gefährliches Verhalten vorgelegen. Bei Klinikeintritt habe die Beschwerdeführerin massive Denkstörungen und wenig Commitment gezeigt. Sie habe in wahnhafter Verkennung der Situation wiederholt auf Entlassung gedrängt, Urteil F 2020 47 6