Zur Begründung führte sie im Wesentlichen aus, dass die Patientin Wahrnehmungsstörungen negiere, aber formale Denkstörungen zeige. Sie wirke unterernährt und sei nicht adäquat gekleidet (temperaturmässig). Sie sei im Hinblick auf die Krankheitsentwicklung nicht urteilsfähig. Es bestünden formale Denkstörungen; sie sei hoffnungslos, deprimiert, affektiv gedrückt und die Suizidgedanken bestünden weiterhin.