3.2 Zur aktuellen zunächst freiwilligen Hospitalisation am 18. November 2020 kam es auf Verlangen der Mutter der Beschwerdeführerin, nachdem diese sich in H.________ in suizidaler Absicht auf die Bahngleise gestellt hatte und der Lokführer rechtzeitig eine Vollbremsung machen und so Schlimmeres hatte verhindern können. Am 19. November 2020 sprach die Klinik einen Rückbehalt aus und am 20. November 2020 verfügte Oberärztin B.________ von der Klinik C.________ eine FU zur Behandlung einer psychischen Störung mit Selbstgefährdung. Zur Begründung führte sie im Wesentlichen aus, dass die Patientin Wahrnehmungsstörungen negiere, aber formale Denkstörungen zeige.