Sie habe auch angegeben, mehrmals täglich aus Angst vor einer Gewichtszunahme erbrochen zu haben. Entlassen wurde sie in gegenseitigem Einvernehmen, jedoch etwas früher als ursprünglich geplant, in die bestehenden Wohnverhältnisse in I.________, wobei regelmässige Untersuchungen und eine regelmässige psychiatrisch-psychotherapeutische Weiterbehandlung am Wohnort als zentral erachtet wurde.