3.1 Die Beschwerdeführerin ist aktuell zum zweiten Mal in der Klinik Meissenberg AG hospitalisiert, wobei der erstmalige Eintritt offenbar auf Zuweisung ihrer Psychologin G.________, auf freiwilliger Basis zur Krisenbewältigung erfolgte. Im Austrittsbericht Urteil F 2020 47 5