A. A.________, Jg. 1998, trat am 18. November 2020 auf freiwilliger Basis in die Klinik Meissenberg AG ein. Am 19. November 2020 sprach die Klinikleitung eine Zurückbehaltung aus und am 20. November 2020 ordnete Oberärztin med. pract. B.________ von der Klinik C.________ eine fürsorgerische Unterbringung (FU) an. B. Gegen diese Anordnung reichte A.________ mit Eingabe vom 23. November 2020 (Poststempel; Eingang auf der Gerichtskanzlei am 25. November 2020) beim Verwaltungsgericht "Widerspruch" ein.