Die Beschwerdeführerin hat drei Töchter, von denen die eine bis vor wenigen Monaten die administrativen Angelegenheiten für die Mutter besorgte. Nachdem die Beschwerdeführerin der Tochter, der sie anscheinend erheblich misstraut, die Bankvollmacht entzogen hat, sind dieser die Hände gebunden und so bleiben offenbar alle Rechnungen und andere administrative Angelegenheiten liegen. Den umfassenden Vorsorgeauftrag, den die Beschwerdeführerin am 27. April 2018 selber geschrieben – an den sie sich im Rahmen der gerichtlichen Anhörung allerdings nicht mehr zu erinnern vermochte – und in dem sie ihre Tochter G._____