5.2 Die sozialen Begleitumstände sind nicht günstig. Die 83 Jahre alte Beschwerdeführerin lebt allein in einer 2 ½-Zimmerwohnung an der H.________-str. in C.________ und ist damit trotz intensiver Betreuung durch die Spitex, die täglich zwei Mal für die Medikamenteneinnahme und ein Mal wöchentlich für die Wohnungsreinigung vorbeikommt, offensichtlich zunehmend überfordert. Die Beschwerdeführerin hat drei Töchter, von denen die eine bis vor wenigen Monaten die administrativen Angelegenheiten für die Mutter besorgte.