eine selbständige Medikationseinnahme sei sicher nicht mehr gegeben. Bei Besuchen falle immer wieder der starke Rauchgeruch in der Wohnung auf, wobei abzuklären wäre, inwieweit ihr der sichere Umgang mit Rauchwaren gelinge oder ob davon eine Gefährdung ausgehe. In den Bereichen Administration, Finanzen, Wohnen, soziale Kontakte, Gesundheit usw. sei die Urteilsfähigkeit aus Gründen der kognitiven Einschränkungen deutlich eingeschränkt, erschwert auch durch die wahnhafte Symptomatik mit Beschuldigungen gegenüber Tochter, Spitex und Hausarzt. Es sei von dauerhafter, sich verstärkender Einschränkung der Urteilsfähigkeit bei zunehmenden kognitiven Defiziten im Laufe der Erkrankung