3.2 In einem Arztbericht vom 22. Oktober 2020 zuhanden der KESB diagnostizierte Dr. med. F.________ bei der Beschwerdeführerin eine Demenz bei Alzheimer-Erkran- kung, gemischte Form (ICD-10 F00.2). Die Erkrankung führe sicherlich zu Einschränkungen im Rahmen der Administration, der Finanzen, den sozialen Kontakten und der Tagesstruktur, wenn die Patientin keine ausreichende Unterstützung erfahre. In Sachen Wohnung, Mahlzeitendienst und Medikationsabgabe werde sie von der Spitex unterstützt; eine selbständige Medikationseinnahme sei sicher nicht mehr gegeben.