Urteil F 2020 46 5 3.1 Am 14. September 2020 wurde aus dem familiären Umfeld der Beschwerdeführerin eine Gefährdungsmeldung bei der KESB erstattet und darin auf die dementielle Entwicklung mit Zustandsverschlechterung hingewiesen. Sie habe Delirien und sehe fast jede Nacht fremde Leute in ihrer Wohnung. Sie sei auch überzeugt, dass ihr mehrmals grössere Geldbeträge gestohlen worden seien. Auf Veranlassung einer fremden Person habe sie der Tochter die Bankvollmacht entzogen, weshalb ihre Rechnungen trotz eines – allerdings noch nicht validierten – Vorsorgeauftrags derzeit nicht mehr bezahlt werden könnten.