Der Beschwerdeführer demonstrierte an der Anhörung selber seine aufbrausende Impulsivität auf eindrückliche Weise, indem er sich in Rage redete, aufstand und mit einem Stift bedrohlich in der Luft herumfuchtelte. Die Isolation wurde im weiteren Verlauf mit neuem Anordnungsdokument vom 16. November 2020 für voraussichtlich zusätzliche drei Tage weitergeführt, da der Beschwerdeführer nach wie vor phasenweise sehr angespannt, aggressiv und drohend im Kontakt war.