Die massiven Drohungen hätten sich in erster Linie gegen das Personal, später dann auch gegen die Polizei gerichtet. Bei der angeordneten Massnahme sei auch die massive Drohung gegen die Ehefrau mitberücksichtigt worden, nachdem er erklärt habe, dass er austreten und seine Frau töten würde, wenn er sein Mobiltelefon nicht bekäme. Im Zeitpunkt der Massnahme seien Gespräche mit dem Beschwerdeführer ausgeschlossen gewesen. Nachdem sich die Situation später wieder beruhigt und der Beschwerdeführer auch die Medikamente wieder eingenommen habe, sei auch die Isolation zumindest wieder gelockert worden.