Dieses Küchenwerkzeug habe er zunächst kaputt geschlagen, sodass ein Metallspiess daraus entstanden sei, und dann damit mehrere Fenster in der Klinik zertrümmert. Es sei dann auch zu mehreren Polizeieinsätzen gekommen, in deren Zuge dann die komplette Isolation erfolgt sei. Der Beschwerdeführer habe sich wegen seines Anspannungszustands den Kopf angeschlagen und sich dabei selbst verletzt. Es habe nicht nur abstrakte, sondern konkrete Fremdgefährlichkeit bestanden. Der Beschwerdeführer habe das Personal zwar nicht konkret angegriffen. Er habe aber Drohungen ausgesprochen, eine Kampfhaltung eingenommen, dieses Werkzeug geschwungen und damit gedroht.