Urteil F 2020 45 8 spannungszustand gekommen. Es habe dann zwei Ereignisse gegeben. Das eine sei der Vorfall am 13. November 2020 gewesen, beim anderen habe er zuvor im Rahmen seiner Anspannung sehr starke und explizite Morddrohungen gegen seine Ehefrau ausgesprochen. Damit habe das Ereignis vom 13. November 2020 eng zusammengehangen, bei dem er sich ein Küchenwerkzeug genommen und damit Drohgebärden gemacht habe. Dieses Küchenwerkzeug habe er zunächst kaputt geschlagen, sodass ein Metallspiess daraus entstanden sei, und dann damit mehrere Fenster in der Klinik zertrümmert.