Sodann sei zunächst an eine Erkrankung aus dem psychotischen Formenkreis, also eine schizoaffektive Störung, gedacht worden, was sich jedoch im Verlauf so nicht bestätigt habe und deshalb auch noch unklar sei. Von der Symptomatik her vorherrschend sei, dass der Beschwerdeführer zu einer sehr ausgeprägten Impulsivität mit der Gefahr von Kurzschlusshandlungen neige, unabhängig davon, welche Diagnose hier zugrunde liege. Der Beschwerdeführer sei nicht krankheitseinsichtig, nehme aber immerhin die Medikamente in weiten Teilen ein. In Bezug auf die Krankheit sei er nicht urteilsfähig.