3.6 Klinikarzt Dr. P.________ führte an der Anhörung aus, dass der Beschwerdeführer innerhalb der letzten anderthalb Jahre bereits zum vierten Mal in der Klinik sei, wobei ähnliche Vorfälle jeweils zur Klinikeinweisung geführt hätten. Die diagnostische Zuordnung sei derzeit noch unsicher. Fest stehe auf alle Fälle, dass eine posttraumatische Belastungsstörung vorliege. Sodann sei zunächst an eine Erkrankung aus dem psychotischen Formenkreis, also eine schizoaffektive Störung, gedacht worden, was sich jedoch im Verlauf so nicht bestätigt habe und deshalb auch noch unklar sei.