3.5 An der Anhörung vom 27. November 2020 bestritt der – offensichtlich sehr schnell in Rage geratende – Beschwerdeführer, an diesem 13. November 2020 jemanden angegriffen oder verletzt zu haben; er habe nur sich selbst mit einem Glas am Kopf verletzt. Dies habe er getan, weil er nicht fair behandelt worden sei. Er glaube, dass er normal und nicht psychisch krank sei, und wisse nicht, weshalb er so unfair behandelt worden sei.