Danach habe er mit dem Kopf mehrmals gegen die kaputte Fensterscheibe geschlagen. Das Wallholz habe er auf dem Boden zerbrochen und den spitzen Stab als Waffe gegen die Polizei benutzt. Als er ein weiteres Mal den Kopf gegen die Wand habe schlagen wollen, sei der Zugriff gelungen; zwei weitere Polizisten seien hinzugekommen. Der Patient sei mediziert und ins Intensivzimmer gebracht worden. Angesichts der massiven Gewaltanwendung und Gewaltandrohung bestehe eine unzumutbare Bedrohung für das Pflegeteam, weshalb umgehend ein entspre- Urteil F 2020 45 7