3.4 Am 13. November 2020,12.00 Uhr, ordnete O.________, Dipl. Pflegefachfrau HF, wegen Fremdgefährlichkeit eine weitere Isolation für die voraussichtliche Dauer von drei Tagen an. Zur Begründung führte sie im Anordnungsdokument aus, dass der Patient aus dem Gespräch mit der Oberärztin und der Fallführung gelaufen sei und sich hoch angespannt gezeigt habe. Er habe lautstark verlangt, sofort den leitenden Arzt sprechen zu wollen, und keinen Widerspruch mehr zugelassen. Er habe im Gespräch in keinster Weise mehr abgeholt und beruhigt werden können. Die Aggression habe sich soweit zugespitzt, dass er in die Küche gelaufen sei und sich das Wallholz als Waffe genommen habe.