3.1 Am 4. November 2020 wurde der Polizei gemeldet, dass ein Mann seine Tochter mit einem Messer bedroht habe. Die daraufhin ausgerückte Patrouille fand einen sichtlich aufgebrachten Beschwerdeführer vor. Die Polizisten nahmen ihn fest und der avisierte Notfallpsychiater Dr. B.________ wies ihn wegen einer psychischen Störung mit Fremdgefährdung per FU zur Behandlung in die Triaplus AG Klinik Zugersee ein. In der Einweisungsverfügung führte Dr. B.________ aus, dass ein banaler Konflikt wegen der Geschirrspülmaschine derart ausgeartet sei, dass sich die Tochter des Patienten mit einem Messer bedroht gefühlt und deswegen die Polizei alarmiert habe.