B. Mit Eingabe vom 15. November 2020 (Poststempel: 16. November 2020; Eingang auf der Gerichtskanzlei am 17. November 2020) beschwerte sich A.________ beim Verwaltungsgericht gegen die Anordnung von Einschränkungen der Bewegungsfreiheit ab dem 13. November 2020. Zur Begründung führte er aus, dass er seit dem 13. November 2020 gegen seinen Willen wegen Fremdgefährlichkeit in einem Intensivzimmer isoliert sei, ohne die Möglichkeit des Kontaktes. Er empfinde dies als menschenunwürdig. Er wolle eine Öffnung der Rahmenbedingungen und Strukturvorgaben. Er sei bereits eine Woche zuvor von vier Männern isoliert worden und könne diese Situation nicht vergessen.