Auch die kurz vor Mitternacht verabreichte Medikation – oral 30 Tropfen Psychopax und 25 Tropfen Haldol – sei eine adäquate und notwendige Massnahme gewesen und entspreche einer Behandlung lege artis. Mildere und weniger einschneidende oder alternative Massnahmen hätten nicht zur Verfügung gestanden. Das Deeskalieren und der Versuch, Kontakt mit dem Beschwerdeführer aufzunehmen und ihn zu überreden, seien gescheitert.