er habe Drohungen ausgesprochen und sei nicht nur bedrohlich, sondern auch tatsächlich fremdaggressiv gewesen. Der Beschwerdeführer habe auch die anderen Patienten schwer gestört. Ohne Massnahmen wäre auch eine Verschlechterung des Krankheitsbildes möglich gewesen. Die nach Mittag angeordnete Isolation sei eine geeignete und notwendige Massnahme zum Selbstschutz und auch zum Schutz des Personals und der Mitpatienten gewesen. Auch die kurz vor Mitternacht verabreichte Medikation – oral 30 Tropfen Psychopax und 25 Tropfen Haldol – sei eine adäquate und notwendige Massnahme gewesen und entspreche einer Behandlung lege artis.