Man habe mehrmals erfolglos versucht, den Beschwerdeführer zu beruhigen, worauf das Pflegepersonal, konkret die Herren G.________ und I.________, ihn ins Zimmer begleitet hätten. An diesem 2. November 2020 sei die Situation immer weiter eskaliert und es sei zu einer Gefährdungssituation und einer schweren Störung des Milieus gekommen, was wiederum zu Konflikten mit dem Personal und den anderen Patienten geführt hätte. Die zunächst angeordnete Isolation habe nicht ausgereicht, um die Situation zu beruhigen, sodass schliesslich auch eine zwangsweise Abgabe von Medikamenten notwendig geworden sei.