3.4 3.4.1 Der Beschwerdeführer brachte an der Anhörung keine konkreten Beanstandungen vor, sondern berichtete in erster Linie von seinen - nachvollziehbaren - Ängsten, die ihn in der Klinik um sein Leben hätten fürchten lassen, nachdem er eben erst eine Covid-19-In- fektion überlebt gehabt habe. Die Isolation habe er als Strafe betrachtet und das Isolationszimmer sei schrecklich gewesen. Überall habe es Schmutz auf dem Boden gehabt und es sei nicht geputzt worden. Die Attacken auf zwei Pfleger bestritt er grundsätzlich nicht, bezeichnete dies jedoch sinngemäss als einen Akt der Selbstverteidigung. Den einen Pfleger habe er nicht gezielt gebissen;