Der herbeigerufene diensthabende Nachtarzt H.________ ordnete mit dem entsprechenden Anordnungsdokument wegen Selbst- und Fremdgefährlichkeit die orale Medikation von 30 Tropfen Psychopax (10 mg) und 25 Tropfen Haldol 2 mg/ml (2,5 mg) an und bezeichnete dies als die geringste mögliche Massnahme, um der Gefährdungssituation zu begegnen.