Der Beschwerdeführer habe einen Stuhl genommen und damit das Personal angegriffen. Beim Versuch, ihn unter Kontrolle zu bringen, habe er einen Mitarbeiter in den Oberkörper gebissen und dem anderen Mitarbeiter den Stuhl an die Stirn geschlagen. Der Patient habe nach einigen Minuten zu Boden gebracht und in den Intensivbereich begleitet werden können, wo er um 14.45 Uhr isoliert worden sei. Die "Anordnung von Einschränkungen der Bewegungsfreiheit" in Form einer Isolation im Isolierzimmer ab 14.45 Uhr für voraussichtlich drei Tage wurde von G.________, dipl. Pflege- Urteil F 2020 44 7