3.2 Im Eintrittsbericht der Klinik wird ausgeführt, dass der Beschwerdeführer am 29. Oktober 2020 bei Verdacht auf psychotischen Zustand nach Covid-19-Erkrankung und Behandlung mit Cortison notfallmässig zugewiesen worden sei. Er habe sich bei Eintritt formalgedanklich auffällig (vorbeiredend, ideenflüchtig), logorrhoisch, angetrieben und motorisch unruhig gezeigt. Er berichte, dass er beinahe an Corona gestorben wäre; in seinem Urteil F 2020 44 6