Der Beschwerdeführer ist am 13. November 2020 aus der Klinik entlassen worden, weshalb seine Anhörung und die Gutachtenserstattung durch den Sachverständigen in den Räumen des Gerichts erfolgte, während die Vertreter der Klinik der Anhörung per Skype zugeschaltet wurden (siehe dazu Art. 4 ff. der Verordnung über Massnahmen in der Justiz und im Verfahrensrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus; COVID-19-Ver- ordnung Justiz und Verfahrensrecht vom 16. April 2020, verlängert am 25. September 2020 bis 31. Dezember 2021).