C. Am 20. November 2020 wurde der inzwischen am 13. November 2020 aus der Klinik entlassene Beschwerdeführer von der fürsorgerechtlichen Kammer des Gerichts unter Zuschaltung der Klinikvertretung – Oberarzt Dr. med. D.________ und Assistenzärztin Dr. med. E.________ – per Skype angehört. An der Verhandlung ebenfalls anwesend war der gerichtliche Gutachter Dr. med. F.________, Facharzt FMH Psychiatrie und Psychotherapie, der sein Gutachten mündlich erstattete. Die Verhandlung wurde anschliessend für die Beratung unterbrochen und danach wurde der Urteilsspruch mündlich eröffnet und kurz begründet. Das Verwaltungsgericht erwägt: