_", worin B.________ am 22. Juli 2019 bestätigt, dass er alle für ihn wichtigen Gegenstände und Kleider aus dem Zimmer bei Freunden gelagert habe; seine Beiständin könne das Zimmer am Montag, den 29. Juli 2019, räumen und den Inhalt entsorgen (BG-act. 1.55). Jedenfalls ist das Thema Räumung, Entsorgung und auch Einlagerung ein Dauerthema und belastet das Verhältnis von B.________ zur bisherigen Beiständin. An D.________s persönlicher und fachlicher Eignung bestehen sodann keine Zweifel. B.________ hat ihn ebenfalls kennengelernt und ist mit ihm einverstanden (BG-act. 5.16, S. 3).