5.9 Mit dem Wechsel von C.________ zu D.________ als Beistand ist dem Wunsch von B.________ nach einem männlichen Beistand entsprochen worden. Zudem war sein Verhältnis zu C.________ dauerhaft getrübt, da sie seiner Ansicht nach Erinnerungsstücke, die ihm offenbar sehr viel bedeuteten, gegen seinen Wunsch entsorgt hatte; dies wird von ihm auch immer wieder moniert und bleibt als steter Vorwurf an C.________ im Raum. Ob das indessen zutrifft, ist allerdings mehr als fraglich; immerhin liegt bei den Akten ein "Einverständnis Räumung Zimmer Pension M.________", worin B.____