5.8.4 Es mag im Weiteren zwar durchaus zutreffen, dass sich das Vermögen von B.________ im letzten Jahr (2018/2019 BG-act. 1.51) deutlich reduziert hat. Dies hängt aber offensichtlich mit den Wohnungsumzügen, den Wohnungsreinigungen und der Einlagerung von umfangreichen Habseligkeiten zusammen. Nachdem er seine Wohnung an der Scheuermattstrasse in E.________ räumen musste, fand B.________ zunächst Unterschlupf in der Pension M.________, die er aber ebenfalls wegen seiner geruchsintensiven, messihaften Unordnung wieder verlassen musste. Danach wohnte er ab 1. September 2019 bei seinem Bruder in Q.__