Sinn einer Beistandschaft ist es nun aber klarerweise nicht, dass ein Beistand aus der Verwandtschaft die Beistandschaft als Einnahmequelle betrachtet und sich so ein Einkommen zu Lasten des Verbeiständeten erwirtschaften kann. Mit den Darlehen, die er sich von seinem Bruder hat gewähren lassen, hat er zudem vom Vermögen seines Bruders profitiert und auf diese Weise Eigentum erwerben können. Darin ist klar eine finanzielle und wirtschaftliche Interessenkollision zu erblicken, zumal er 2013 bereits wieder um ein Darlehen über Fr. 100'000.– nachsuchte, das dieses Mal von der Beiständin jedoch abgelehnt wurde.