5.7.4 Ebenfalls am 12. Juni 2020 (BG-act. 5.14) fand eine Anhörung mit A.________ statt. Dabei hielt er an seinem Antrag auf Einsetzung als Beistand für seinen Bruder fest. 5.7.5 An der Anhörung vom 22. Juli 2020 (BG-act. 5.16) erklärte B.________, dass er mit der in Aussicht gestellten Ablehnung seines Bruders als Beistand nicht einverstanden sei; er wolle mit der bisherigen Beiständin nicht länger arbeiten und wünsche einen Mann als neue Beistandsperson. Mit der Wahl von D.________ vom Mandatszentrum erklärte er sich einverstanden; das mache Sinn und er sehe keine negativen Punkte.