5.6 Im Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister vom 12. Mai 2020 (BGact. 1.84) sind vier Einträge aus den Jahren 2010 bis 2014 ersichtlich, die allesamt Verurteilungen wegen teils mehrfacher Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz betreffen. Dem Auszug aus dem Betreibungsregister vom 11. Mai 2020 (BG-act. 1.84) lassen sich über 20 Einträge entnehmen, mehrheitlich von Gläubigern der öffentlichen Hand. Die nicht getilgten zwölf Verlustscheine aus Pfändungen beliefen sich auf einen Gesamtbetrag von Fr. 17'056.05.