5.5.2 Am 14. November 2005 beantragte A.________ dem Gemeinderat E.________ (BG-act. 1.35), dass B.________ die 2. Hypothek von Fr. 47'000.– (bei einer 1. Hypothek von 285'000.–) übernehmen dürfe für die von A.________ bewohnte Wohnung in Q.________, nachdem seine Exfreundin ausgezogen sei und ihren Anteil zurückhaben wolle. Es wurde dazu am 7. März 2006 ein Darlehensvertrag über Fr. 90'000.– (darin enthalten der Rest des bisherigen Darlehens von Fr. 42'320.–; BG-act. 4.5) unterzeichnet. Diesem Darlehen wurde am 13. März 2006 vom Gemeinderat E.________ zugestimmt (BG-act. 2.13).