5.5 5.5.1 Mit Zustimmung der damaligen Vormundin, genehmigt vom Gemeinderat E.________ am 2. April 2001 (BG-act. 2.7), gewährte B.________ seinem Bruder A.________ am 26. Juni 2000 ein verzinsliches Darlehen in Höhe von Fr. 50'000.– für den Kauf einer 3 ½-Zimmer-Eigentumswohnung in Q.________, grundpfandrechtlich gesichert (Kaufpreis der Wohnung Fr. 365'000.–). A.________ verpflichtete sich, das Darlehen nach 20 Jahren (bis 1. März 2020), bei besonderen in der Person des Darlehensgebers liegenden Gründen bereits nach zehn Jahren (bis zum 1. März 2010) zurückzubezahlen.