Das auffällige Verhalten habe sich gezeigt, indem er in etlichen Nächten mit Kollegen sehr laut Musik gehört habe (Nachtruhestörung), Müll im Kellerabteil oder vor dem Haus gesammelt oder im Treppenhaus geschlafen habe. In dieser Zeit sei es zu Polizeieinsätzen wegen Nachtruhestörung gekommen. Die Wohnung habe er schliesslich per Ende März 2018 verlassen müssen. Die Räumung seiner Wohnung sei mit einem ausserordentlich hohen zeitlichen Aufwand verbunden gewesen. Ursache für ihre enge Begleitung sei gewesen, dass er mehrmals angekündigt habe, sich das Leben nehmen zu wollen, wenn er seine Wohnung verlassen müsse. Seine Sachen seien bei N.________ eingelagert.