_ sei im Mai 2017 abgebrochen wegen mangelnder Zusammenarbeit, Nichteinhaltens der Termine und weil eine grosse Misstrauenskomponente die Beziehung gestört habe. Seit April 2018 habe B.________ in der Pension M.________ in einem Zimmer gewohnt, nachdem es wegen seines auffälligen Verhaltens in seiner 3-Zim- merwohnung an der Scheuermattstrasse zu mehreren Verwarnungen seitens des Vermieters gekommen sei. Das auffällige Verhalten habe sich gezeigt, indem er in etlichen Nächten mit Kollegen sehr laut Musik gehört habe (Nachtruhestörung), Müll im Kellerabteil oder vor dem Haus gesammelt oder im Treppenhaus geschlafen habe.