5.3 Dem Bericht von C.________ vom 4. März 2019 für die Berichtsperiode 2017/ 2018 (BG-act. 3.30) lässt sich unter anderem entnehmen, dass B.________ sein Psychopharmakon Leponex in Absprache mit den behandelnden Ärzten abgesetzt habe. Daher befinde er sich gemäss seinem damaligen Psychiater Dr. K.________ in einer ständigen psychotischen/paranoiden Stimmung, was Auswirkungen auf sein Verhalten im Allgemeinen, aber auch im Umgang mit seinen Nachbarn habe. Die Begleitung durch den Dienst L.________ sei im Mai 2017 abgebrochen wegen mangelnder Zusammenarbeit, Nichteinhaltens der Termine und weil eine grosse Misstrauenskomponente die Beziehung gestört habe.