_ beantragt, weil dieser die KESB-Firma vertrete und seinen Bruder mehr kosten und dadurch finanziell schädigen werde. Aufgrund des schwarz auf weiss bewiesenen finanziellen Schadens durch Bankverluste, überteuerte Miet- und Lagerkosten werde von der KESB eine Entschädigung von pauschal Fr. 20'000.– verlangt, die sie brüderlich teilen würden. C. Mit Eingabe vom 10. November 2020 beantragte die KESB die Abweisung der Beschwerde. Im Übrigen werde auf den ausführlich begründeten Entscheid Nr. 2020/1175 verwiesen. Das Verwaltungsgericht erwägt: