KESB geschädigt würden, sei als Unfähigkeit, Geld sinnvoll zu verwalten, zu bezeichnen. Dafür gebe es mehrere Beispiele und dafür werde Schadenersatz verlangt. Wenn er selber die Beistandschaft übernehme, sei dies für B.________ absolut kein Risiko, da er sicher mit der KESB abrechnen werde. Sein Bruder vertraue ihm mehr als der KESB, da ihn diese finanziell schädige und nicht seine Interessen vertrete. Es werde daher ein Beistandswechsel von C.________ zu ihm selber und nicht zu D.________ beantragt, weil dieser die KESB-Firma vertrete und seinen Bruder mehr kosten und dadurch finanziell schädigen werde.