Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein mit dem sinngemässen Antrag, anstelle von D.________ sei er selbst als Beistand seines Bruders zu bestellen. Zur Begründung führte er – soweit von Relevanz – aus, die bisherige Beiständin seines Bruders verwalte das noch vorhandene Vermögen seines Bruders von rund Fr. 200'000.– nicht richtig, gebe viel zu viel Geld aus beispielsweise für Miet- und Lagerkosten und habe auch persönliche Gegenstände, die seinem Bruder viel bedeutet hätten, entsorgt. Dass sein Bruder bei Administration und Verwalten seines kleinen Vermögens Hilfe brauche, sei absolut unbestritten. Dass sein Bruder, er selbst und letztlich auch der Steuerzahler durch das Verhalten der