b) Mit E-Mail vom 30. Oktober 2019 (BG-act. 1.51) beantragte A.________, die Vertretungsbeistandschaft seines Bruders B.________ zu übernehmen und als Beistand zu führen. Diesen Antrag zog A.________ an der Anhörung vom 19. Dezember 2019 wieder zurück (BG-act. 5.13). Am 20. Januar 2020 (BG-act. 1.71) stellte A.________ erneut den Antrag auf Übernahme der Beistandschaft, worauf er von der KESB am 20. Januar und am 24. Februar 2020 (BG-act. 1.72 und 1.73) um Einreichung eines Straf- und eines Betreibungsregisterauszugs ersucht wurde. Da diese Dokumente nicht eingereicht wurden, schloss die KESB das Verfahren mit Verfügung vom 14. April 2020 (BG-act. 2.22) ab.