Zweifel an einer sehr schwerwiegenden psychischen Störung und damit an einem Schwächezustand im Sinne des Gesetzes. Sie weist zudem ein erhebliches Selbstgefährdungspotential auf und ist daher auch in besonderem Masse schutzbedürftig. Sie ist zudem kaum krankheitseinsichtig und nicht ernsthaft behandlungsbereit. Würde sie in ihrem aktuellen Zustand aus der Klinik entlassen, wäre innert kürzester Frist mit suizidalem und auch selbstverletzendem Verhalten zu rechnen. Dies würde zu Lebensgefahr und bestenfalls zu einer weiteren notfallmässigen Einweisung führen.