Auch der gerichtliche Gutachter Dr. F.________ hat im Verfahren F 2020 33 erklärt, dass eine Prognose schwierig sei, da sich der Zustand der Beschwerdeführerin von Minute zu Minute ändern könne. Borderline-Störungen könnten auf der Verhaltensebene mit Skills-Training behandelt werden. Bei der Beschwerdeführerin sei sodann die Wirksamkeit von Neuroleptika nachgewiesen. Diese wären sicherlich indiziert, allerdings verweigere sie die Einnahme. Auch er ging noch im September 2020 im Falle einer Entlassung von einer erheblichen und unmittelbar drohenden Suizid- und Selbstverletzungsgefahr aus.