5.3 Ein weiterer stationärer Aufenthalt ist aus Sicht von Klinikärztin Dr. C.________ notwendig und zwar aktuell in erster Linie und vor allem mit dem primären Ziel, die Beschwerdeführerin am Leben zu halten. Dieses Krankheitsbild der Borderline-Persönlich- keitsstörung sei schwer kalkulierbar, weshalb nicht vorhergesagt werden könne, ob und wann sich der Zustand der Beschwerdeführerin wieder stabilisieren werde. Im Fall einer sofortigen Entlassung sei weiterhin mit akuter Suizidalität und weiteren Selbstverletzungshandlungen zu rechnen. Es sei auch davon auszugehen, dass sie aufgegriffen und sofort wieder in die Klinik gebracht würde. Auch der gerichtliche Gutachter Dr. F.__