5.2 Die sozialen Begleitumstände sind eher ungünstig. Die 28 Jahre alte Beschwerdeführerin hat aktuell keine Unterkunft, da die mit der Situation offensichtlich überforderten und unzumutbar belasteten Eltern nicht mehr bereit sind, sie wieder bei sich aufzunehmen. Ausser den Eltern scheint sie sehr wenige soziale Kontakte zu anderen Personen zu pflegen. Sie ist IV-Rentnerin und hat vor kurzem eine KV-Lehre begonnen, bei der es jedoch fraglich ist, ob sie diese wird weiterführen können. Um ihre finanziellen und administrativen Belange kümmert sich eine Beiständin, welche die Beschwerdeführerin offenbar sehr schätzt.